Ab dem 13. August 2025 gelten neue Regelungen (Link) für den vorübergehenden Schutz nach §24, die die Bedingungen für einige Antragsteller wesentlich ändern.
Die wichtigste Änderung: Personen, die bereits vorübergehenden Schutz in einem anderen Land erhalten haben, können diesen Status in Deutschland nicht erneut beantragen.
Diese Regel gilt nun uneingeschränkt für alle, unabhängig davon, ob das vorherige Land in der EU liegt oder nicht. Zuvor galt die Einschränkung nur für Personen aus Drittstaaten, jetzt betrifft sie auch Personen, die Schutz z. B. in Polen oder einem anderen EU-Land hatten.
Die neuen Regelungen betreffen auch Personen, die bereits aus einem anderen EU-Land nach Deutschland gezogen sind und das Erstverfahren durchlaufen haben, aber noch keinen Termin zur Aufenthaltserlaubnis erhalten haben. In solchen Fällen kann die Möglichkeit auf §24 eingeschränkt oder abgelehnt werden.
Daher ist es vor einem Umzug nach Deutschland wichtig zu prüfen, ob bereits Schutz in einem anderen Land gewährt wurde, da dies die weiteren Aufenthaltsrechte und den Anspruch auf Sozialleistungen in Berlin direkt beeinflusst.
Der erste verpflichtende Schritt nach der Ankunft in Berlin ist die Kontaktaufnahme mit dem Ankunftszentrum (Link) in der Oranienburger Str. 285. Das Zentrum bietet Erstberatung, Unterstützung bei der Dokumentenbearbeitung und gibt die nächsten Schritte vor.
Bei Bedarf können Antragsteller vorübergehend im Zentrum bleiben und obligatorische medizinische Untersuchungen, einschließlich Infektionsscreening, durchführen lassen. Wichtig: Haustiere werden im Zentrum nicht untergebracht, daher muss die Betreuung im Voraus selbst organisiert werden.
Nach der Erstphase erhalten alle Antragsteller eine Überweisung zum Zentrum in Tegel, wo Sicherheitsprüfungen, die offizielle Registrierung und die Zuweisung von Wohnraum erfolgen. Der Zugang zu Tegel erfolgt ausschließlich nach Terminvereinbarung, die über das Ankunftszentrum erfolgt, und nur an Werktagen vormittags. Ein Shuttle-Service steht zur Verfügung.
Nach Abschluss des Verfahrens wird bei Bedarf Unterkunft in kommunalen Einrichtungen oder Partnerinstitutionen des LAF bereitgestellt. Personen, die Pflege benötigen, können zusätzliche Unterstützung bei der Beantragung entsprechender Leistungen erhalten.
Nach der Registrierung ist es wichtig, so schnell wie möglich einen Antrag auf Sozialleistungen beim Sozialamt oder Jobcenter zu stellen, abhängig von der individuellen Situation. Zudem muss der Online-Antrag auf Aufenthaltserlaubnis nach §24 bei der LEA selbstständig gestellt werden. Ohne Überweisung vom Ankunftszentrum ist der Zugang zu Tegel nicht möglich.
Weitere Informationen: https://t.me/ukrainiancenterberlin/199
Vor der Abreise aus der Ukraine ist es wichtig, alle erforderlichen Dokumente und Informationen im Voraus vorzubereiten.
Unbedingt mitnehmen: ukrainischer Pass (innerer und internationaler Pass), Steueridentifikationsnummer (TIN) sowie Geburts-, Heirats- oder Partnerschaftsurkunden.
Wenn Sie mit Kindern reisen, bereiten Sie bitte vor: die Geburtsurkunden der Kinder, medizinische Unterlagen und Impfbescheinigungen, Schul- oder Kindergartenunterlagen sowie Ausreisegenehmigungen oder Dokumente, die die Vormundschaft bestätigen.
Es wird außerdem empfohlen, Dokumente vorzulegen, die Bildung und Berufserfahrung nachweisen: Diplome, Zertifikate, Arbeitsbücher, Empfehlungsschreiben und, wenn möglich, Übersetzungen der Dokumente in Fremdsprachen.
Wichtig sind medizinische Unterlagen: Auszüge aus Krankenakten, Medikamentenlisten sowie Informationen zu chronischen Krankheiten oder Behinderungen.
Darüber hinaus können Nachweise über den Aufenthalt in der Ukraine am 24. Februar 2022 erforderlich sein, z. B. Kontoauszüge, Mietverträge, Quittungen, ärztliche Bescheinigungen oder geotaggte Fotos.
Hinweis: Vorübergehender Schutz in Deutschland wird nicht gewährt für Personen, die nicht vor dem 24.02.2022 in der Ukraine gelebt haben oder bereits Schutz in einem anderen EU-Land erhalten haben.
Für die Grenzüberquerung ist ein biometrischer Reisepass erforderlich (mindestens 6 Monate gültig empfohlen).
Wenn Sie mit dem Auto reisen, bereiten Sie bitte vor: Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung), Führerschein, „Grüne Karte“-Versicherung und Dokumente, die die Nutzung des Fahrzeugs bestätigen (falls erforderlich).
Weitere Informationen: https://t.me/ukrainiancenterberlin/188